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Auftragsabwicklung Werbung im Radio

Auftragsannahme

Für alle Werbefunkaufträge gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Preisliste 2012, gültig ab  01.01.2012. Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens einen Werktag vor dem ersten Ausstrahlungstermin bis 12 Uhr eingegangen sein. Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

Sendeunterlagen

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige Lieferung der Werbemittel. Es werden benötigt: Audiodatei per E-Mail (mp3, wav, mpeg) oder CD, Einschaltplan, Angaben über Spotlängen, den Kunden, das Produkt sowie die
GEMA-Angaben (Titel, Komponist, Produzent, Musikdauer). Nachträgliche Änderungen des Ausstrahlungsmotivs oder Umbuchungen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Radio/Tele FFH. Sendeunterlagen an: dispo(at)FFH.de

Spotlänge

Musik, Gesang und etwaige werbliche Geräuschkulissen werden, soweit sie Bestandteil des Werbespots sind, in die Ausstrahlungszeit eingerechnet.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sendesekunden der jeweiligen Sendestunde (Mo-Fr/Sa/So). An gesetzlichen Feiertagen in Hessen gelten Sonntagspreise. Der Zahlungseingang muss vor der ersten Ausstrahlung erfolgen.

Spotproduktion

Unsere Preise verstehen sich exklusive Spotproduktion. Gerne vermitteln wir Tonstudios mit langjährigem Funk-Know-How, die kostengünstig einen individuellen und professionellen Radiospot für Sie produzieren.

Online

Für Online-Buchungen gelten die erzielten Rabatte aus den über die konventionelle Preisliste gebuchten Hörfunkkampagnen. Die Produktionskosten für das Werbemittel sind im Preis nicht enthalten. Auf Wunsch koordinieren wir die Erstellung gerne für Sie. Die bei der Buchung vorausgesagte Medialeistung wird anhand “historischer Daten” des AdServers
ermittelt und reportet. Bei Untererfüllung bleibt Ihr Werbemittel so lange stehen, bis die zugesagte Medialeistung erreicht ist. Eine Nachbelastung bei Überschreitung erfolgt nicht.

Bankverbindung

Konto Radio/Tele FFH, Frankfurter Volksbank eG
BLZ 501 900 00
Kto. 121916

Buchungsvorgaben für Paketangebote

(Daytime-, Drivetime-, Nightline-, Weekend-Paket) Die Einbuchung von Paketen erfolgt nach Verfügbarkeit der jeweils zugrunde liegenden Stunden. Innerhalb der Pakete ist keine Vorgabe von Einzelstunden möglich. Die Disposition nimmt eine gleichmässige Verteilung der Sendezeiten vor. Die Spotlänge ist variabel. Die Paket-Sekundenpreise sind unabhängig von der Spotlänge. Allen Paketen liegt die gültige Rabattstaffel der Radio/Tele FFH zugrunde. Bei der Rabattierung werden Daytime-, Drivetime- und Weekend- Paket zusammengefasst, konventionelle Buchungen und Nightline-Pakete werden jeweils separat rabattiert. Bei der Rabattierung der Einzelsender wird das Sekundenvolumen aus der FFH Radio Kombi Hessen berücksichtigt, umgekehrt wird bei der Rabattierung der FFH Radio Kombi Hessen das Sekundenvolumen aus der Einzelsenderbelegung nicht berücksichtigt. Die genannten Mindestvolumina beziehen sich auf den Werbungtreibenden.

Agenturprovision

Werbeagenturen oder Werbungsmittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Rechnungsbeträge (Brutto-Einschaltpreise ohne MwSt. abzüglich evtl. gewährter Rabatte). Werbeagenturen oder Werbungsmittler sind verpflichtet, für die Bezahlung des Auftrags
einzustehen und übernehmen das volle Risiko eines eventuellen Forderungsausfalls gegenüber dem Endkunden. Auf Nachfrage des Senders ist ein schriftlicher Agenturnachweis (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) vorzulegen.

IVW-Kontrolle

Wir unterziehen uns einer regelmäßigen Kontrolle der ordnungsgemässen Ausstrahlung von Hörfunkspots, Sponsortrailern und Internet-Visits durch die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.).